Handwerksleistung steuerlich geltend machen

Handwerksleistung steuerlich geltend machen.

Handwerksleistungen, die dem Erhalt oder der Renovierung der Immobilie dienen können unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer abgesetzt werden. 

  • Es handelt sich um eine für den Eigenbedarf genutztes Haus oder Wohnung.
  • Bis zu 20% des Arbeitslohnes bei einer maximalen Summe von 6000€ inklusive Mehrwertsteuer können geltend gemacht werden - Also 1200€.
  • Lediglich Arbeitslohn, Anfahrtskosten und Verbrauchsmaterial werden anerkannt.
  • Nur per Überweisung bezahlte Rechnungen können eingereicht werden.
  • Die Lohnkosten müssen eindeutig aus der Rechnung hervorgehen. Eine Prozentuale Aufteilung von Material- und Lohnkosten ist zulässig.

 

Förderfähig sind Arbeiten zur Wiederherstellung, Renovierung und Verschönerung von Räumen. Darunter sind beispielsweise folgende Leistungen:

  • Malerarbeiten
  • Austausch von Fenster und Türen
  • Verlegung von Bodenbelägen

Im Allgemeinen kann also die Modernisierung des Badezimmers geltend gemacht werden.