Handwerksleistung steuerlich geltend machen.
Handwerksleistungen, die dem Erhalt oder der Renovierung der Immobilie dienen können unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer abgesetzt werden.
- Es handelt sich um eine für den Eigenbedarf genutztes Haus oder Wohnung.
- Bis zu 20% des Arbeitslohnes bei einer maximalen Summe von 6000€ inklusive Mehrwertsteuer können geltend gemacht werden - Also 1200€.
- Lediglich Arbeitslohn, Anfahrtskosten und Verbrauchsmaterial werden anerkannt.
- Nur per Überweisung bezahlte Rechnungen können eingereicht werden.
- Die Lohnkosten müssen eindeutig aus der Rechnung hervorgehen. Eine Prozentuale Aufteilung von Material- und Lohnkosten ist zulässig.
Förderfähig sind Arbeiten zur Wiederherstellung, Renovierung und Verschönerung von Räumen. Darunter sind beispielsweise folgende Leistungen:
- Malerarbeiten
- Austausch von Fenster und Türen
- Verlegung von Bodenbelägen
Im Allgemeinen kann also die Modernisierung des Badezimmers geltend gemacht werden.
